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   LSG Berlin, 22.08.2001 - L 17 RA 7/01   

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https://dejure.org/2001,12193
LSG Berlin, 22.08.2001 - L 17 RA 7/01 (https://dejure.org/2001,12193)
LSG Berlin, Entscheidung vom 22.08.2001 - L 17 RA 7/01 (https://dejure.org/2001,12193)
LSG Berlin, Entscheidung vom 22. August 2001 - L 17 RA 7/01 (https://dejure.org/2001,12193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG; Begrenzung von Ausbildungszeiten durch gesetzliche Neuregelung; Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers für Eingriffe in bestehende Rentenanwartschaften; Art und Umfang der Berücksichtigung von Anrechnungs- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus LSG Berlin, 22.08.2001 - L 17 RA 7/01
    Derartige Rentenanwartschaften unterfallen dem Schutz der Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Abs. 1 GG (dazu BVerfGE 58, 81, 109; 95, 143, 160; 97, 271, 284; 100, 1, 32).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG, das sich bereits mit der Möglichkeit der Begrenzung von Ausbildungszeiten durch gesetzliche Neuregelung (vgl. zum RRG 1972, BVerfGE 58, 81 ff) zu befassen hatte, steht dem Gesetzgeber jedoch für Eingriffe in bestehende Rentenanwartschaften eine nicht unerhebliche Gestaltungsfreiheit zu.

    Je höher der einem Anspruch zu Grunde liegende Anteil eigener Leistung ist, desto stärker tritt der verfassungsrechtlich wesentliche personale Bezug und mit ihm ein tragender Grund des Eigentumsschutzes hervor (vgl. BVerfGE 58, 81, 109 f).

    Auf Grund der fehlenden Beitragsbezogenheit beruhen Anrechnungszeiten überwiegend auf staatlicher Gewährung und sind Ausdruck einer besonderen staatlichen Fürsorge für die mit der Ausbildung für den Einzelnen verbundene Minderung der sozialen Sicherung (BVerfGE 58, 81, 113).

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Bewertung der Zeiten der

    Auszug aus LSG Berlin, 22.08.2001 - L 17 RA 7/01
    Die Klägerin hatte bereits vor In-Kraft-Treten der Änderungen durch das WFG ein Rentenanwartschaftsrecht im Sinne eines vermögenswerten subjektiv-öffentlichen Rechts auf zukünftige Teilhabe an den Einnahmen des Rentenversicherungsträgers nach Eintritt des Versicherungsfalls erworben (ausführlich zum Anwartschaftsrecht Beschluss des BSG vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 11/99 R).

    Auch in Anbetracht der Tatsache, dass der 4. Senat des BSG (Beschluss vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 11/99 R) im Gegensatz zum 5. Senat (Urteil vom 24. Februar 1999, SozR 3-2600 § 300 Nr. 14) in der Verminderung der Besserstellung der ersten Beschäftigungsjahre mit Pflichtbeitragszeiten (durch eine in der Regel höhere als den entrichteten Beiträgen entsprechende Bewertung) einen Verfassungsverstoß gesehen, das Verfahren gemäß Artikel 100 GG ausgesetzt und das BVerfG angerufen hat, konnte sich der Senat nicht von der Verfassungswidrigkeit der im vorliegenden Rechtsstreit maßgeblichen Regelungen, die bereits nicht mit den vom BSG im genannten Vorlagebeschluss zu beurteilenden übereinstimmen, überzeugen.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin, 22.08.2001 - L 17 RA 7/01
    Derartige Rentenanwartschaften unterfallen dem Schutz der Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Abs. 1 GG (dazu BVerfGE 58, 81, 109; 95, 143, 160; 97, 271, 284; 100, 1, 32).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Berlin, 22.08.2001 - L 17 RA 7/01
    Derartige Rentenanwartschaften unterfallen dem Schutz der Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Abs. 1 GG (dazu BVerfGE 58, 81, 109; 95, 143, 160; 97, 271, 284; 100, 1, 32).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

    Auszug aus LSG Berlin, 22.08.2001 - L 17 RA 7/01
    Über die Revisionen (B 4 RA 114/00 R und B 4 RA 30/01 R) gegen die klageabweisenden Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (L 8 RA 4154/99) und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (L 4 RA 16/00) ist vom BSG noch nicht entschieden worden.
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95

    Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von

    Auszug aus LSG Berlin, 22.08.2001 - L 17 RA 7/01
    Mit Urteil vom 11. Januar 2001 hat das Sozialgericht die Klage als unzulässig "zurückgewiesen' und unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober 1996 zum Aktenzeichen 4 RA 108/95 ausgeführt, die Klägerin könne die Beklagte nicht bereits im Kontenklärungsverfahren zur verbindlichen Anerkennung von Ausbildungszeiten verpflichten.
  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus LSG Berlin, 22.08.2001 - L 17 RA 7/01
    Derartige Rentenanwartschaften unterfallen dem Schutz der Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Abs. 1 GG (dazu BVerfGE 58, 81, 109; 95, 143, 160; 97, 271, 284; 100, 1, 32).
  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 36/94

    Verfassungsmäßigkeit der Gesamtleistungsbewertung

    Auszug aus LSG Berlin, 22.08.2001 - L 17 RA 7/01
    Auch vom BSG (BSGE 78, 138) ist eine Änderung der Bewertung von beitragsfreien Zeiten selbst dann nicht als Verstoß gegen den Eigentumsschutz des Artikel 14 GG angesehen worden, wenn es im Einzelfall zu einer erheblichen Verminderung der Rente des Versicherten durch die Gesetzesänderung kam (die Anwartschafts- bzw. Rentenkürzung betrug in dem vom BSG entschiedenen Fall etwa 40%!).
  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 28/98 R

    Regelaltersrentenanspruch - Fälligkeit - Rechtsänderung durch das WFG - Bewertung

    Auszug aus LSG Berlin, 22.08.2001 - L 17 RA 7/01
    Auch in Anbetracht der Tatsache, dass der 4. Senat des BSG (Beschluss vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 11/99 R) im Gegensatz zum 5. Senat (Urteil vom 24. Februar 1999, SozR 3-2600 § 300 Nr. 14) in der Verminderung der Besserstellung der ersten Beschäftigungsjahre mit Pflichtbeitragszeiten (durch eine in der Regel höhere als den entrichteten Beiträgen entsprechende Bewertung) einen Verfassungsverstoß gesehen, das Verfahren gemäß Artikel 100 GG ausgesetzt und das BVerfG angerufen hat, konnte sich der Senat nicht von der Verfassungswidrigkeit der im vorliegenden Rechtsstreit maßgeblichen Regelungen, die bereits nicht mit den vom BSG im genannten Vorlagebeschluss zu beurteilenden übereinstimmen, überzeugen.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2000 - L 8 RA 4154/99

    Vormerkung von Ausbildungsanrechnungszeiten ab 17. Lebensjahr verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin, 22.08.2001 - L 17 RA 7/01
    Über die Revisionen (B 4 RA 114/00 R und B 4 RA 30/01 R) gegen die klageabweisenden Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (L 8 RA 4154/99) und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (L 4 RA 16/00) ist vom BSG noch nicht entschieden worden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2002 - L 14 RA 81/00

    Sozialrecht

    Vor diesem Hintergrund wirkt sich die Kürzung einer nicht beitragsäquivalenten Vergünstigung, die der Gesetzgeber zudem durch die auch für den Kläger relevanten Übergangsvorschriften in § 252 Abs. 4 SGB VI und § 263 Abs. 3 SGB VI gemildert hat, nicht in unverhältnismäßig hoher Weise auf die Rentenansprüche des Klägers aus (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2001, L 3 RA 16/00 - Revision anhängig B 4 RA 30/01 - sowie LSG Berlin, Urteil vom 22.08.2001 Az.: L 17 RA 7/01).
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